Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat immer schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail zu erfolgen. Der Teilnehmer erhält nach dem Eingang seiner Anmeldung eine Bestätigung. Eine Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
2. Preis und Bezahlung
2.1. Die Teilnahmegebühr ist als Bruttopreis, d.h. inkl. Mehrwertsteuer auf dem jeweils gültigen Anmeldeformular und/oder auf der für das Seminar werbenden Unterlage ausgewiesen.
2.2. Die Teilnahmegebühr umfasst die für die Durchführung des Trainings erforderlichen Unterlagen. Verpflegung, Anreise- und Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten sind, sofern nicht anders vermerkt, in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.
2.3. Die Teilnahmegebühr ist mit der Absendung des Anmeldeformulars oder nach Erhalt der Zahlungsaufforderung/ Rechnung fällig.
3. Stornierung
3.1. Wird eine Anmeldung vor dem Seminarbeginn storniert, dann wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 Euro, bei bis zu 4 Wochen vorher zu 100%, bei bis zu 2 Wochen vorher zu 75% und bei bis zu einer Woche vorher zu 50% erstattet. In allen anderen Fällen beträgt die Stornogebühr 100%.
3.2. Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen.
3.3. Die Veranstalter sind berechtigt ein Seminar aus wichtigen Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) abzusagen.
3.4. Sofern die Veranstalter den Ausfall eines Seminars zu vertreten haben, erfolgt die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
4. Pflichten der Teilnehmer
4.1. Sollte einer der Teilnehmer durch unangemessenes Verhalten den Erfolg des Seminars nachhaltig gefährden, so obliegt es dem Veranstalter diesen Teilnehmer vom Seminar auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
4.2. Seminarunterlagen oder Video- oder Tonaufnahmen des Seminars oder Teilen davon dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Veranstalter angefertigt, verarbeitet, verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden.
5. Haftung des Veranstalters
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter, sofern zulässig, maximal in Höhe des Dreifachen der Teilnahmegebühr.
6. Sonstiges
6.1. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so sollte statt dessen eine Regelung gewählt werden, die der von beiden Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewollten am Nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.
6.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist München.

